Zweck und Aufgaben
Die Vereinigung der Aargauischen Berufsbeiständinnen und -beistände hat folgenden Zweck (Art. 3 der Statuten):
- Vernetzen
Die Vernetzung mit den Mitgliedern und weiteren Akteuren des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KES) zu stärken
- Anregen
Bei Empfehlungen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen mit Relevanz für den KES die Interessen der Vereinigung zu vertreten
- Bilden
Qualifikation und Fachwissen der Mitglieder zu fördern
- Berichten
Berufsbild öffentlichkeitswirksam zu stärken