Navigieren in den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden

Zweck und Aufgaben

Die Vereinigung der Aargauischen Berufsbeiständinnen und -beistände hat folgenden Zweck (Art. 3 der Statuten):

  • Vernetzen
    Die Vernetzung mit den Mitgliedern und weiteren Akteuren des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KES) zu stärken
     
  • Anregen
    Bei Empfehlungen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen mit Relevanz für den KES die Interessen der Vereinigung zu vertreten
     
  • Bilden
    Qualifikation und Fachwissen der Mitglieder zu fördern
     
  • Berichten
    Berufsbild öffentlichkeitswirksam zu stärken